Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1gewappnet

1gewappnet

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mit einem Wappen versehen
vgl. gewaffnet
  • 1760 Hellfeld III 1760
  • sind die gränzen der 3 dörfer ... zu bereinigen und mit hohen, gehauenen und gewappneten steinen ... zu versteinen
    oJ. ZGO. 17 (1865) 373
  • DWB. IV 1, 3 Sp. 5331
unter Ausschluss der Schreibform(en):