Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1gewappnet
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mit einem Wappen versehen
vgl.
gewaffnet
- 1760 Hellfeld III 1760
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sind die gränzen der 3 dörfer ... zu bereinigen und mit hohen, gehauenen und gewappneten steinen ... zu versteinenoJ. ZGO. 17 (1865) 373
- DWB. IV 1, 3 Sp. 5331
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