Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewehrgeld
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2Gewehr
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Gewehrausfuhr
gewehren
Gewehrgeld
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- sollen die gewehrgelder eines compagnie- oder escadrons-chefs für die befriedigung des gläubigers haften; so müssen dieselben ... besonders verpfändet und diese verpfändung muß in das bey dem regimente zu führende hypothekenbuch eingetragen werden1794 PreußALR. I 11 § 682