Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geweihte

Geweihte


I wie neuhochdeutsch
  • der kirchendiebstahl wird ... begangen ... so jemand was ... geweihtes an geweihten orten ... stiehlt
    1769 CCTher. 95 § 1
II geweihte Erde, Friedhof
  • hat die gemain dann recht und gewalt denselben erschlagenen leichnam zue nemen und den an das geweicht begraben
    1483 NÖsterr./ÖW. VIII 720
  • wen ein mensch ... stirbt, vermitz mit allem gotts recht, so soll es vff das gewichen begraben werden
    oJ. GrW. II 263
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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