Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geweischtrunk

Geweischtrunk

  • "Noch zu Anfang des 19. Jh. wurde den Schäfern die Erlaubnis, die Stoppeln zu befahren, in vielen Orten vom Gemeinderat oder Ortsvorstand bei einem sogenannten "geweischtrunk" erteilt" 
    WürtVjh.2 12 (1903) 140