Gewerbsleute, Gewerbsmann
Gewerbsleute, Gewerbsmann
Händler, Geschäftsmann
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dem armen mann und sonderlich den gewerbsleuten ... ir norung entzogen1514 WürtLTA.¹ I 175
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ein jeder gewerbs- vnnd handtwerckhsman der mag in jeder zelg sechs morgen ackhers ... inhaben, hiemit würde er für ain söldner gezelt1526 Reyscher,Stat. 278 Faksimile
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ordnong, wes sich die hendler und gewerbsleut bynnen der stat D. in verkaufung irer war ... zu verhalten1582 DürenWQ. 14 Faksimile
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daß unsern ... gewerbsleuten durch die ... frembde kraͤmer ... abbruch entstehet1599 OPfalzLO. 276 Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290
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wo im fall ein old der ander gewirbesman sein ansprach vor gericht bringen wollte, soll selbiger nebst würcklicher absprechung seiner prätension ... abgestrafft werden1661 GlarusLB. II 75
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entbieten ... auch sonst allen und jeden handels- und gewerbsleuten unsere ... gnade1739 CAustr. IV 1062 Faksimile
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ein jeder ambtsmann, handwercker oder gewerbsmann solle sich innerhalb dieser stadt an einem ambt oder handwerck und hanthierung begnügen ... lassen1740 MünsterPolO. 40 Faksimile
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ein minderjähriger, der handelsmann, wechselherr oder gewerbsmann ist, kann verbindlichkeiten aus handlungs- oder gewerbsgeschäften nicht wegen seiner jugend umstossenBadLR. 1809 Satz 1308 Faksimile