Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewerbschaft

Gewerbschaft

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Unternehmung, Betrieb, Beruf
  • es könden die gesellschafften auff alle haab und gütter oder allein auff etliche derselben oder auch auff ein einige gewerbschafft, wie es den contrahenten unnd gewerbsleuten gefällig, fürgenommen werden
    WürtLR. 1610 S. 252
  • zur unterhaltung menschlicher gesell- und gewerbschafften hat der schöpfer den erdboden nicht überall in der fruchtbarkeit ... gleich gehalten
    1689 Valvasor,Krain I 147
  • zu neuer einführung ersprießlicher gewerbschaften hand angeleget werde
    1717 CAustr. III 881
  • daß keiner derselben mehrere gewerbschaften welche sich ihrer eigenschaft und weesenheit nach nicht zusammenfüegen ... treiben dörffe
    1746 HeidelbStR. 534
  • soll künftig darauf gesehen werden, daß bei erledigung einer solchen vorsteher-stelle auch aus anderen zünften und ständen angesehene bürgersmänner dazu gewählt und also hierin mehrere gleichheit für die aus so verschiedenen gewerbschaften bestehende gemeinheit gehalten werde
    1790 NeußWQ. 353
  • solle allenthalben in allen gewerbschaften und handtierungen ... gute gerechte ellen, wag, gewicht und meßerei beobachtet ... werden
    oJ. Tirol/ÖW. III 1
unter Ausschluss der Schreibform(en):