Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewerbslade
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- zur wahl neuer gewerkältesten ... in der art schreiten, daß jeder meister der innung den aus der mitte seiner mitmeister zum aeltesten zu wählenden auf einen zettel aufschreibt und solchen in die gewerbslade legt1775 Wuttke,Städteb. 135Faksimile - in Google Books