Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewerbsteuer

Gewerbsteuer

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
  • solle die gewerb- oder ordinari steuer auf diße weiß in anfang des jahr angeschlagen werden
    17. Jh. ÖW. VI 189
  • daß es nicht erlaubt seie zu schaden deren mit gewerbsteuer belegten schildwürthen wein zu kaufen
    1763 NÖsterr./ÖW. VIII 489
  • Klöntrup,Osnabr. II 81
unter Ausschluss der Schreibform(en):