Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewerbzeichen
Artikel davor:
Gewerbhandel
Gewerbhandlung
gewerbig
Gewerbslade
Gewerbsleute
Gewerbsordnung
Gewerbschaft
Gewerbsstatt
gewerbt
Gewerbstreiber
Gewerbzeichen
I
Herkunftsmarke
- unsre statt von selbiger zeit her, wie auch schon lang zuvor und zwar eintzig und allein und sonst niemand anders das G (welches Galler leinwat oder Galler wahr bedeutet [ebd. S. 61]) als ihr uralt gewerb- und handelszeichen in allen obgemelten sachen ... unveränderlich gebrauchtoJ. Meyer,Handelsmarke 62
II
Legitimation
- daß die hausirer, italiäner, juden, tabulätkrämer und dergleichen händler ... auch steuern des gewerbes zu unserer landschaft zu zahlen, angehalten werden sollen ... zu solchem ende auch ihnen von unserer landschaftsobereinnahme gewisse ... gewerbzeichen und -zettel ausgehändiget werden sollen1713 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 1254Faksimile - in Google Books
Artikel danach:
Gewerbzettel
Gewerbzins
Gewerf
Gewerfbüchlein
1gewerfen
2gewerfen
Gewerfer
gewerfsfrei
Gewerfnis