Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewerkenzeche
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Grube in gewerkschaftlichem Besitz
- wo ein erbstolln in die gewerkenzechen getrieben wird, soll derselbe erb-stolln sofern er seine erbgerechtigkeit erlangen will, wenigstens zehen lachter und eine spanne vom rasen seiger nieder mit seiner wasser-seyge einkommen1749 CAug. Forts. I 1 Sp. 1393Faksimile - in Google Books