Gewerksbeisitzer
Gewerksbeisitzer
vgl.
Gewerke (III)
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durch den gewerksbeisitzer ratmann KöhleroJ. Prenzlau/ArchFischG. 4 (1914) 141
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die gewercks-beysitzere und patroni müssen mit ihren gebühren vor ihre mühe denen gewercksladen nicht beschwehrlich fallenoJ. MittKönigsberg 2 (1910) 200