Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewerkschaft
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Gewerker
gewerksfähig
Gewerksgenosse
Gewerksgerechtigkeit
Gewerksherr
Gewerkslade
Gewerkleute
Gewerkspatron
Gewerkssache
Gewerkschaft
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bergbauliche Genossenschaft
bdv.:
Gewerkschaftsgemeinde
vgl.
Werkschaft
- M.S. hot beschtetiget die ander mos noch M.W. samp seiner gewarschaft auf der neuen erschirften kloft am Mukenberge gelegen1540 GraupenBergb. 29
- es soll eine jede gewerkschafft auf einer jeglichen zechen einen geschworenen verordneten steiger setzen1548 ZinnbgwO. Art. 4Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- ich mag mein fundgrueben hinlegen, was mir und meiner gewerkschafft gemessen ist1548 Zycha,BöhmBgr. II 507
- wo gemeiner gewerckschafft zum beßten waß solte besichtiget werdenn, daß soll beschehen uff costen der gemeinen gewerkhen1563 ZBergr. 22 (1881) 61
- weilen die löbliche gewerckschafft von selbigen ebenhöchs pflock ein gantze grueben maesserey ... übernommen1670 EisenerzBergwO. 11Faksimile - in Google Books
- wie dann auch schließlichen ... jede gewerckschafft auf ihren angenommen, gemuten bestettigten und belehnten gang ... zu verbleiben schuldig1673 Span,Bergurthel 20Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wann selbe etwann wegen ihrer besoldungen, raichender schuldigen victualien vnd monatlicher einfassung wider die querkhschafft ... gegründte beschwerden [hetten]1683 SteirGBl. 4 (1883) 84Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- wann es aber unserer unterthanen wiesen, aekker, gärtten etc. betrifft, soll die gewerckschafft gehalten sein, sich deßfalls mit denen unterthanen nach erkanntnuß unsers bergambts zu vergleichen1718 Reyscher,Stat. 582Faksimile (ca. 246 KB)
- bewilligung der daran [bergwerck] theilhabenden societet oder sogenannten gewerckschafft1728 Leu,EidgR. II 109Faksimile - in Google Books
- also ist, wenn ein stolln in denen übrigen bergamtsrevieren in das einer gewerkschaft oder eigenlöhner verliehene feld ... einkömmet1749 CAug. Forts. I 1 Sp. 1403Faksimile - in Google Books
- gesamteigentümer, welche ihre lehne nicht selbst bauen und verwalten, führen den namen einer gewerkschaft1794 PreußALR. II 16 § 131
- gewarkschaftoJ. GraupenBergb. 32
- Scheuchenstuel 102
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Bescheinigung über Zusammensetzung der Gewerkschaft
- er soll auch keinen gewaͤhr-zeddel oder gewerkschaft aus dem gegenbuch geben, er habe sie dann eigentlich unterschrieben1669 KurkölnBergO.(A) II 8Faksimile (Abschnittsbeginn) - in Google Books
- daß jeder zechen gewerckschafft dem bergmeister erstlich sol übergeben, hernach von demselben mit seiner hand unterzeichnet, dem bergschreiber in das gegenbuch zuverleiben befohlen werden1673 Span,Bergurthel 172Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- durch ihn [Gegenschreiber] werden alle sachen ... verschrieben als muthung und vergleichungen der zechen ... maasen, gewerkschafften, bergtheil, rechtsführungen ... verträg, bürgschafften1698 Span,Bergsp. 46Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Veith,Bergwb. 241
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