Gewerkschaft
Gewerkschaft
bergbauliche Genossenschaft
bdv.:
Gewerkschaftsgemeinde
vgl.
Werkschaft
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M.S. hot beschtetiget die ander mos noch M.W. samp seiner gewarschaft auf der neuen erschirften kloft am Mukenberge gelegen1540 GraupenBergb. 29
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es soll eine jede gewerkschafft auf einer jeglichen zechen einen geschworenen verordneten steiger setzen1548 ZinnbgwO. Art. 4 Faksimile
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ich mag mein fundgrueben hinlegen, was mir und meiner gewerkschafft gemessen ist1548 Zycha,BöhmBgr. II 507
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wo gemeiner gewerckschafft zum beßten waß solte besichtiget werdenn, daß soll beschehen uff costen der gemeinen gewerkhen1563 ZBergr. 22 (1881) 61
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weilen die löbliche gewerckschafft von selbigen ebenhöchs pflock ein gantze grueben maesserey ... übernommen1670 EisenerzBergwO. 11 Faksimile
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wie dann auch schließlichen ... jede gewerckschafft auf ihren angenommen, gemuten bestettigten und belehnten gang ... zu verbleiben schuldig1673 Span,Bergurthel 20 Faksimile
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wann selbe etwann wegen ihrer besoldungen, raichender schuldigen victualien vnd monatlicher einfassung wider die querkhschafft ... gegründte beschwerden [hetten]1683 SteirGBl. 4 (1883) 84 Faksimile
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wann es aber unserer unterthanen wiesen, aekker, gärtten etc. betrifft, soll die gewerckschafft gehalten sein, sich deßfalls mit denen unterthanen nach erkanntnuß unsers bergambts zu vergleichen1718 Reyscher,Stat. 582 Faksimile
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bewilligung der daran [bergwerck] theilhabenden societet oder sogenannten gewerckschafft1728 Leu,EidgR. II 109 Faksimile
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also ist, wenn ein stolln in denen übrigen bergamtsrevieren in das einer gewerkschaft oder eigenlöhner verliehene feld ... einkömmet1749 CAug. Forts. I 1 Sp. 1403 Faksimile
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gesamteigentümer, welche ihre lehne nicht selbst bauen und verwalten, führen den namen einer gewerkschaft1794 PreußALR. II 16 § 131
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gewarkschaftoJ. GraupenBergb. 32
- Scheuchenstuel 102 Faksimile
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Bescheinigung über Zusammensetzung der Gewerkschaft
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er soll auch keinen gewaͤhr-zeddel oder gewerkschaft aus dem gegenbuch geben, er habe sie dann eigentlich unterschrieben1669 KurkölnBergO.(A) II 8 Faksimile (Abschnittsbeginn)
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daß jeder zechen gewerckschafft dem bergmeister erstlich sol übergeben, hernach von demselben mit seiner hand unterzeichnet, dem bergschreiber in das gegenbuch zuverleiben befohlen werden1673 Span,Bergurthel 172 Faksimile
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durch ihn [Gegenschreiber] werden alle sachen ... verschrieben als muthung und vergleichungen der zechen ... maasen, gewerkschafften, bergtheil, rechtsführungen ... verträg, bürgschafften1698 Span,Bergsp. 46 Faksimile
- Veith,Bergwb. 241 Faksimile