Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewerkspatron
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Gewerkslade
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Ratsherr als Aufsichtsperson über die Zünfte
- zu mehrerer bestätigung haben nicht wir aelterleute allein diesen lehrbrief unterzeichnet ... sondern auch auf seiner königlichen majestät von Preussen ... allerhöchste verordnung solchen von dem gewerkspatron unterschriben und ... besiegeln lassen1788 NdSachs. 4 (1898/99) 319