Gewichteicher

der, der das Gewicht nachzuprüfen hat
  • gewichteicher; würdt durch einen schlosser und durch einen kupferschmidt versehen, würdt dahien getrachtet, daß solche aus dem gericht oder rath genohmen und bestellet, haben von einem pfundt zu eichen 1 kr., von einem eingesetzten pfundt abzuziehen 16 kr.
    1691 Bretten 749 Faksimile
  • Schmeller² I 24 Faksimile