Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gewidmet

gewidmet

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
zugehörig (zu)
  • dem gericht soll man freie hand geben ... in dergleichen widerspenstigkeiten und freveln ... mit auctorität des herrn stadtrichters gegen die ... personen mit einschliessung in die daselbst gewidmete geigen
    1661 Lahner,Samml. 21
  • allen denen, so gen Grillenperg gewidmet seint und gehörend
    17. Jh. NÖsterr./ÖW. XI 37
unter Ausschluss der Schreibform(en):