Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gewillkürt

gewillkürt

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etwas, worauf man sich geeinigt hat oder wozu man seine Einwilligung gegeben hat
  • das wir in ein gewilkort recht mit unserm gnedigen herren von Mencze on willen und wissen der gemeinden getretten sin ...
    15. Jh. MainzChr. I 142
  • die schiedrichter oder gewillkührte männer
    1583 SiebbLR. III 8 § 2
  • gewillkührte austräge austregae conventionales
    1738 Hayme 257
  • so kamen ... die streitenden parteien gar oft darinn überein, dasz sie ... die entscheidung ihrer streitigkeiten ... auf eine sogenante gewülkürte oder rechtliche entscheidung, nämlich beiderseits gewählte sühn- und schiedsrichter ankommen lassen
    oJ. DWB. IV 1, 3 Sp. 5825
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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