Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gewillkürt
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1Gewild
2Gewild
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Gewildeler
Gewildnis
Gewildrecht
Gewildschießen
Gewille
(gewillen)
gewilligen
gewillkürt
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etwas, worauf man sich geeinigt hat oder wozu man seine Einwilligung gegeben hat
- das wir in ein gewilkort recht mit unserm gnedigen herren von Mencze on willen und wissen der gemeinden getretten sin ...15. Jh. MainzChr. I 142Faksimile - in Google Books
- die schiedrichter oder gewillkührte männer1583 SiebbLR. III 8 § 2Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- gewillkührte austräge austregae conventionales1738 Hayme 257Faksimile - in Google Books
- so kamen ... die streitenden parteien gar oft darinn überein, dasz sie ... die entscheidung ihrer streitigkeiten ... auf eine sogenante gewülkürte oder rechtliche entscheidung, nämlich beiderseits gewählte sühn- und schiedsrichter ankommen lassenoJ. DWB. IV 1, 3 Sp. 5825
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