Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewinnbrief
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Pachtbrief
- jeder mennichliche, den diese gegenwürdige gewinsbreve vorkomen ... sy kund und offenbar, dais wir ... unser erbes ... to Vley ... ein dheil ... umb järliche pacht viftein jair ... verpechtet1581 Sethe,Leibgewinngüter Anl. 47
- soll dem anerben ein ordentlicher und deutlich beschriebener gewinnbrief ... mitgetheilet werdenoJ. Schlüter,WestfProvR. I 274Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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