Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewinnet
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Gewinn, Preis (beim Glücksspiel und dergleichen)
- das ... an den sontägen ... kaine spil noch scholderplätz, mit karten ... oder annder spil umb gelt oder umb aufgeworffne gewinnater ... zu spilen ... zugelassen werden ... solle1573 TirolPolO. 1573 Bl. 10vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- Schmeller2 II 931
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- SchwäbWB. III 629
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