Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gewinnhaftig
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I
siegreich im Rechtsstreit
- so sich der krigk geendet, also dann sal der gewinhafftige teill vier guldenn reichen und bezcalen1488 Kretschmann,LeipzOHofg. 32Faksimile (ca. 114 KB)
II
ertragbringend
- allen und iglichen gewercken der fundigen und gewynhaftigen zeechen1496 Hoppe,Silberb. 149