Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewinnpfennig
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Gewinnpfennig
Pachtabgabe bei Besitzwechsel
- jedoch dahe die behandung an denen guteren gar ausgestorben, als dan nach getrage des gutes und dessen gelegenheit wird der gewinnspfennig gesetzt1602 Rive,Bauerng. 424Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- sollen kinder und erben ... inwendig jahr und tag ... ihnen zugefallen gütter winnen und werben und uns davon einen rädlichen gewinnspfennig ... geben1614 Rive,Bauerng. 440Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte