Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewinnsteuer
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Erwerbsabgabe
vgl.
Gewerfsteuer
- der hoffnung, er werde von der nachbarlicher gewin- und gewerbssteuren befreyet sein, welches bis dato nit konnen erhalten1650 SPantaleonUrb. 524Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln