Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gewinnsüchtig

gewinnsüchtig

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nach Gewinn strebend
  • da einer den andern uberfohrteilet, das sein zu schaden ... seiner weib, kind und narung hindurch bringet ... so will ich ... verordnet ... haben, das ein jeder underthan hinfüro des gewinnsüchtigen spielens ... sich enthalten soll
    1593 ArchHessG. 14 (1875/79) 53
  • der diebstahl ist eine unzulässige und gewinnsichtige entfrembdung eines bewöglichen guts
    1707 SudetenHGO. Art. 19 § 28 [vgl. 1. 1, 3 D. 47, 2]
unter Ausschluss der Schreibform(en):