Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gewinnsüchtig
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nach Gewinn strebend
- da einer den andern uberfohrteilet, das sein zu schaden ... seiner weib, kind und narung hindurch bringet ... so will ich ... verordnet ... haben, das ein jeder underthan hinfüro des gewinnsüchtigen spielens ... sich enthalten soll1593 ArchHessG. 14 (1875/79) 53
- der diebstahl ist eine unzulässige und gewinnsichtige entfrembdung eines bewöglichen guts1707 SudetenHGO. Art. 19 § 28 [vgl. 1. 1, 3 D. 47, 2]Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg