Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewinnträger
Artikel davor:
gewinnlich
Gewinnsnehmer
Gewinnnis
Gewinnnotel
Gewinnpfennig
Gewinnsprediger
gewinnrührig
gewinnsam
Gewinnsteuer
gewinnsüchtig
Gewinnträger
Inhaber eines Pachtgutes
vgl.
Gewinn (IV 1)
- es ist ... dem gewinnsträger nicht verbotten, sein recht ahn das leibgewinn, so weit als sein eigen ist und dem leibgewins herrn kein abbruch geschicht, zu verpfänden1672 Kleve/Steinen,WestfGesch. III 762Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- sollen der gewinnträger kinder ... zu gemeldten ... kotten, wenn sie davon thun, was andere thun wollen, allezeit den vorzug haben1723 Mallinckrodt,Bauernstand 181