Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewinnträger

Gewinnträger

Inhaber eines Pachtgutes
  • es ist ... dem gewinnsträger nicht verbotten, sein recht ahn das leibgewinn, so weit als sein eigen ist und dem leibgewins herrn kein abbruch geschicht, zu verpfänden
    1672 Kleve/Steinen,WestfGesch. III 762
  • sollen der gewinnträger kinder ... zu gemeldten ... kotten, wenn sie davon thun, was andere thun wollen, allezeit den vorzug haben
    1723 Mallinckrodt,Bauernstand 181