Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewinstlaudemium

Gewinstlaudemium

Pachtabgabe
vgl. Gewinngeld
  • jedoch ... versprochen habe, ihre kinder und besonders jene, so mir von den eltern empfohlen, gegen bezahlung eines billigen und alsdann eins zu werdenden gewinnstlaudemii mit diesen gütern nach absterben der jetzigen gewinnstträgern wieder zu providiren
    1785 DRWArch. [Handschrift im Märkischen Museum in Witten-Ruhr]