Gewinstträger
Gewinstträger
Inhaber eines Pachtgutes (auf Lebenszeit)
vgl.
Gewinnträger,
Gewinstlaudemium
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jedoch ... versprochen habe, ihre kinder und besonders jene, so mir von den eltern empfohlen, gegen bezahlung eines billigen und alsdann eins zu werdenden gewinnstlaudemii mit diesen gütern nach absterben der jetzigen gewinnstträgern wieder zu providiren1785 DRWArch.