Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewinstträger
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Gewinnträger
Gewinnung
Gewinnzettel
Gewinnzettelein
Gewinst
Gewinstlaudemium
Gewinstträger
Inhaber eines Pachtgutes (auf Lebenszeit)
vgl.
Gewinnträger,
Gewinstlaudemium
- jedoch ... versprochen habe, ihre kinder und besonders jene, so mir von den eltern empfohlen, gegen bezahlung eines billigen und alsdann eins zu werdenden gewinnstlaudemii mit diesen gütern nach absterben der jetzigen gewinnstträgern wieder zu providiren1785 DRWArch.
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