Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewirkbeitrag

Gewirkbeitrag

Heiratsgeschenk
  • daß an einigen orten die mehreste angehenden baurenweiber gleich nach der heirathe ganze kirspelen durchstreichen, um von den einwohnern einen gewirk- oder gespinnbeitrag zu erbettelen
    1794 Scotti,Jülich II 747