Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewirkbeitrag
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Heiratsgeschenk
- daß an einigen orten die mehreste angehenden baurenweiber gleich nach der heirathe ganze kirspelen durchstreichen, um von den einwohnern einen gewirk- oder gespinnbeitrag zu erbettelen1794 Scotti,Jülich II 747
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