Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewissensfreiheit

Gewissensfreiheit

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  • so wollen wir jedermann vollkommene gewissensfreiheit verstatten, also, dass niemand unserer unterthanen ... dieserhalb einige mühe und verdriesslichkeit gemacht werden
    1712 Thudichum,Wetterau I 136
  • da von der religionsänderung der prechtalischen untertanen bislang viele irrungen entstanden sind, versprechen die condominanten, die religions- und gewissensfreiheit durch einhaltung der reichkonstitutiones zu sichern
    1741 Bader,Prechtal 176
  • 1751 Buder 509
  • nachdem nun der westphälische friedensschluß ... die gewissensfreiheit im heil. röm. reich zulässet, so seind wir zwar dannenhero nicht gemeinet, unsern vormundschaftlichen unterthanen deßhalben eben zwang anthun zu lassen
    oJ. Winkelmann,RelGemeinsch. 42
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