Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewissensrügung
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Gewissensrügung
- ... daß bey erkannten ... eidesbelehrungen und gewissensrügungen das löbl. kirchenamt von dem ehrlöbl. stadt- und ehegericht ... requiriret werden solle, an die herren schaffere und geistlichen, was denenselben nach gerichtlicher erkänntnis zu thun ... obliget, die weisung zu thun1767 Lahner,Samml. 85Faksimile - in Google Books