Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewissensrügung

Gewissensrügung

  • ... daß bey erkannten ... eidesbelehrungen und gewissensrügungen das löbl. kirchenamt von dem ehrlöbl. stadt- und ehegericht ... requiriret werden solle, an die herren schaffere und geistlichen, was denenselben nach gerichtlicher erkänntnis zu thun ... obliget, die weisung zu thun
    1767 Lahner,Samml. 85
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