Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewißner

Gewißner

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Wissender der Feme
  • desselben jars am freitag vor Jacobi hieng man den Michel zu Bamberg an einen strank, wann er was ein gewissner, er was der von Nürnberg veint
    15. Jh. NürnbChr. IV 296
unter Ausschluss der Schreibform(en):