Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gewißnishalber
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Gewissensagung
Gewissen(t)schaft
Gewissensvertretung
gewissern
Gewißgroschen
Gewißheit
Gewißleute
gewißlich
Gewißner
(Gewißnis)
gewißnishalber
mit gutem Gewissen
- seines gedänkens sei von bemelten fährern solches uralter herkommen fast gehalten worden und er könne solches treuen gewißnishalber dahero um die mehr aussagen, weil ...1703 Hauptmann,BonnFähre 35
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Gewißpfennig
Gewißschaft
gewißt
Gewißung
Gewißzins
(gewitzig)
Gewize
gewizen
(gewizenen)