Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gewißnishalber

gewißnishalber

mit gutem Gewissen
  • seines gedänkens sei von bemelten fährern solches uralter herkommen fast gehalten worden und er könne solches treuen gewißnishalber dahero um die mehr aussagen, weil ...
    1703 Hauptmann,BonnFähre 35