Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewölbeverwaltung

Gewölbeverwaltung

Verwaltung der Schatzkammer
  • weiln unß noch etwas von hierzue taugenlichen klaidern ablaufft, zweiffels frey aber bei der selbigen fürstl. gewölbsverwaltung noch dergleichen alte antiquiteten (welche hierzue dienlich) wohl vorhanden sein möchten
    1654 Germania 12 (1867) 208