Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gewohnen
Artikel davor:
gewißt
Gewißung
Gewißzins
(gewitzig)
Gewize
gewizen
(gewizenen)
gewohn
Gewöhnde
(Gewöhne)
gewohnen
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
etwas gewöhnt sein
- haben geruget und bisher gewonet haben ziu rugen ... vor dem burgermeister und schepphin der ... stat Lobaw1390 Görlitz/GörlitzRügG. 219
- SchwäbWB. III 637
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)