Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewohnheitszettel
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Gewohnheit
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Gewohnheitszettel
Gesellenbrief
- [etzliche handwercke] leiden demnach keinen unter ihnen, so nicht zierlich zum gesellen gesprochen, deme dann ein schein dessen ertheilet ... sich uf seiner wanderschafft dadurch zu legitimiren und wird der gewohnheit-zeddel auch schlechthin handwercksgewonheit genennet1722 Beier,HdwLex. 156Faksimile - in Google Books
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Gewohnsam
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Gewölbbuch
Gewölbe