Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewohnheitszettel

Gewohnheitszettel

Gesellenbrief
  • [etzliche handwercke] leiden demnach keinen unter ihnen, so nicht zierlich zum gesellen gesprochen, deme dann ein schein dessen ertheilet ... sich uf seiner wanderschafft dadurch zu legitimiren und wird der gewohnheit-zeddel auch schlechthin handwercksgewonheit genennet
    1722 Beier,HdwLex. 156