Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewohnsam/gewohnsam
Artikel davor:
gewohnen
gewöhnen
Gewöhngeld
Gewohnheit
Gewohnheitsrecht
Gewohnheitszettel
Gewöhnlaib
gewöhnlich
gewöhnlichermaßen
Gewöhnlichkeit
Gewohnsam
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Wohnung
vgl.
Gewahrsam
- [Fremde müssen von ihrem] gastherrn mit einem licht bis in ihr gewohnsam oder für das dorf hinaus [geleitet werden]1525 JbMittelfrk. 56 (1909) 91
gewohnsam
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wie gewöhnlich
- wiewol ain iedlicher burger ... der stat verpflicht und mit gewonsamen aid verbundenoJ. SchwäbWB. III 639Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)