Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gezeichnen

gezeichnen

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bezeichnen
  • als di von alter zu den selben dorfern ... in der phar zu ... gehört haben und si auch mit gemerkhen und hutsailen außgeraint und gezaichnet sind
    1378 SPöltenUB. II 210
unter Ausschluss der Schreibform(en):