1Gezeuge

Zeuge, jemand, dessen Wissen um eine Sache von rechtlichem Belang
    weil er zu einem Geschäft hinzugezogen (Geschäftszeuge, Urkundsperson)
    weil er die richtige Form einer öffentlichen Handlung bezeugen kann (Gerichtszeugnis)
    weil er die Orts-und Gemeindekundigkeit eines Vorgangs bezeugen kann (Nachbarzeuge)
    weil er zufällig etwas wahrgenommen (Erfahrungszeuge)
    mit Adjektiv
    mit Verben
      überwinden
      unterliegen
Eidhelfer
übertragen
    insbesondere toter Gezeuge im Unterschied zum lebenden
    liegender Gezeuge Grenzstein
    insbesondere Unterlage unter dem Grenzstein