1Gezeuge
1Gezeuge
Zeuge, jemand, dessen Wissen um eine Sache von rechtlichem Belang
weil er zu einem Geschäft hinzugezogen (Geschäftszeuge, Urkundsperson)
weil er die richtige Form einer öffentlichen Handlung bezeugen kann (Gerichtszeugnis)
weil er die Orts-und Gemeindekundigkeit eines Vorgangs bezeugen kann (Nachbarzeuge)
weil er zufällig etwas wahrgenommen (Erfahrungszeuge)
mit Adjektiv
Eidhelfer