Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gezeugensage

Gezeugensage

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Aussage der Zeugen
  • in ordennlicher besichtigung der gezeugensagen 
    1543 Rottweil/DWB. IV 1, 4 Sp. 7028
  • aber nach eröffnung der gezeugensagen auf dieselbigen sach und articul weiter kain gezeug mer verhört werden
    oJ. Wolff,GerichtsverfHochstAugsb. 340
unter Ausschluss der Schreibform(en):