Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): geziemlich
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angemessen
- wann ein teucht überschiest ... die fisch in eines andern ... fischwasser geschossen, so hat der verlustigte ... nicht macht, seinen fischen ... nachzusetzen, es wäre dann der teucht ... dermahlen unbesetzt gewesen, in welchem falle der herr ... dieselbe gegen gezimbliche verehrung folgen zulassen schuldig1679 TractIurIncorp. X § 3Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
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