Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gezwangnisbrief

Gezwangnisbrief

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Mandatsbrief
  • nachdem aber schwer ist sölich formalia zu beweisen one die urteil und gerichtes acta der ersten instanz, so soll und mag der appellans in ausbringen der ladung bitten und begern gebots- oder getzwanknützbrieffe compulsoriales genant
    1513 Worms/DWB. IV 1, 4 Sp. 7242