Gibde
Gibde
Schenkung
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die donationes causa mortis so man gibten des todts wegen nennet1740 MünsterPolO. 9 Faksimile
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wellt das der herr nit globen, dass die gibt also beschehen were, mugent sy dann zwen erber unversprochen mann haben, die das gesehen und gehört hand, dass die gibt also beschehen istoJ. SchweizId. II 99 Faksimile
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Verleihung
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die gotteslehn und beneficia so auff collation und gibte eines ehrbaren rahts gestellet, sollen vermöge der fundation an fromme bürger kinder, ... vergeben werden1592/1740 MünsterPolO. 32 Faksimile