Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Giebigkeit
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Grundstücksabgabe
- zugleich aber als zwei unterschiedene ex diverso titulo und diverso modo doch auch nicht schlechterdings de eadem re gebührende gibigkeit angesehen worden seind1756 Chorinsky,Mat. V 337
- dieses sogenante krebsengeld ist eine uralte giebigkeit und dem secretario von der bruderschaft überlaßenes recompens18. Jh. Steiermark/ÖW. X 161Faksimile (ca. 47 KB)
- Schmeller2 I 868
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