Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Giebigkeit

Giebigkeit

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Grundstücksabgabe
  • zugleich aber als zwei unterschiedene ex diverso titulo und diverso modo doch auch nicht schlechterdings de eadem re gebührende gibigkeit angesehen worden seind
    1756 Chorinsky,Mat. V 337
  • dieses sogenante krebsengeld ist eine uralte giebigkeit und dem secretario von der bruderschaft überlaßenes recompens
    18. Jh. Steiermark/ÖW. X 161
  • Schmeller2 I 868