Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gießzettel

Gießzettel

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Erlaubnisschein zum Brauen
  • es soll niemand des meltzens sich gebrauchen, er ... habe zuvor geschoß ... entrichtet, auch einen gießzeddel erlangt
    1615 Erfurt/Eisenbeiß,Braugew. 71