Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Giftherr

Giftherr

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  • "nach einem Hirsauer Weistum wird der" gewalthaber des klosters Offenbach vor einen collator u. gifftherrn der pfarr Hirsawen "anerkannt" 
    1600 MittPfalz 16 (1892) 90