Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Giftrecht

Giftrecht

Stiftungsrecht
  • umb zu wissen, was erworben seye, das ist ... auch alles erb, daß einigen gegeben wirdt alß gifftrecht ist
    oJ. SaarbrückenLR. 953
  • der käuffer ... mag seinem verkäuffer den genoße des erbes geben ... und ihn darinnen festigen oder güten alß gifftsrecht ist
    oJ. SaarbrückenLR. 965
unter Ausschluss der Schreibform(en):