Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gildefreiheit

Gildefreiheit

Privileg(ien) der Gilde
  • alle so der gemeine dienen und gelohnet werden, sollen die gildefreiheit nicht genießen
    1551 RevalStR. II 5
  • umb confirmierung dero albereit von unsern in gott ruhenden lieben vorfahren erlangter gilden-frey- und gerechtigkeit 
    1614 ZNdSachs. 1886 S. 212