Gildeort
Gildeort
Sitz einer Gilde
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aus der Gilde ausscheiden muß derjenige, der über 4 meilen vom gildeort wegzieht, weil es sodann für den districtsdeputirten zu beschwerlich ist, die jährliche beschauung bei ihm vorzunehmenoJ. Helmer,SchleswFVers. I 535