Gildestand
Gildestand
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conclusa des magistrats und gilden-stands die herren-wahl betreffend1740 Wells,Recklinghausen 64
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es sei nicht möglich, daß der gildenstand sich durch willkührliche wahlvorschriften in ihren ämbtern festzusetzen oder die freye bürgerwahle einzuschränken bemacht seyn könne1778 Wells,Recklinghausen 66