Gildevogt

Vermögensverwalter, Vollstreckungsbeamter
  • sollen alle ambtseingesessene schuldig und gehalten seyn ihre wohnhäußer zu einem gewißen preiß einschreiben zu laßen und zwar so hoch alß ein jeder vermeinet daß es wehrt sey, oder alß es die gilde voigte taxiren werden
    oJ. Helmer,SchleswFVers. I 504
  • DWB. IV 1, 4 Sp. 7500