Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gitzizehnte

Gitzizehnte

Zicklein als Zehnt
vgl. Kitz
  • die anlieferung der zehnden usserthalb der schaaf- oder gitzi-zehnden, antreffend
    1655 EngelbergThalr. 22
unter Ausschluss der Schreibform(en):