Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Glaseressen
Artikel davor:
Gitterstube
Gitzizehnte
giwete
Glärismal
Glarnerschilling
Glas
Glasamt
Glasbeschenkung
Glasbier
Glaseramt
Glaseressen
Festlichkeit aus Anlaß der zu einem Neubau geschenkten Fenster
- wer auf verbotene hochzeiten und sonst unter dem schein eines glaseressens (worauf nur allein die, so die gläser geben, eingeladen werden sollen) erscheint, wird nach willkür bestraft17. Jh. NWestfMag. 2 (1790) 195