Glaseressen
Glaseressen
Festlichkeit aus Anlaß der zu einem Neubau geschenkten Fenster
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wer auf verbotene hochzeiten und sonst unter dem schein eines glaseressens (worauf nur allein die, so die gläser geben, eingeladen werden sollen) erscheint, wird nach willkür bestraft17. Jh. NWestfMag. 2 (1790) 195